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Kinder mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren Lernstörung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft können ab dem 4. Altersjahr in die Heilpädagogische Schule Baselland aufgenommen werden. Der Aufnahme geht eine schulpsychologische oder kinderpsychiatrische Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst bzw. den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst voraus.
Ausserkantonalen Aufnahmeanträgen kann in Absprache mit der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe BL zugestimmt werden, wenn
- ein Platzangebot vorhanden ist und
- eine Kostengutsprache des Wohnkantons vorliegt.
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